13.12.2023

Unsere Meinung zum Nachteilsausgleich wegen zu später Auszahlung der Agrarförderung

Normalerweise halten wir uns mit Statements zurück, aber das muss hier jetzt mal raus.

Die Sächsische Regierung hat am 05.12. beschlossen, als Nachteilsausgleich für die verspätete Auszahlung der Fördermittel einen Pauschalbetrag von 1 % der Fördersumme an die Betriebe auszuzahlen. Über die Höhe mag man sich streiten, aber egal.

In der freien Wirtschaft, bzw. im richtigen Leben würde die Umsetzung wie Folgt funktionieren: Wenn die Mittel dann irgendwann einmal ausgezahlt werden, erhält jeder Betrieb automatisch 1 % der tatsächlich gezahlten Förderung on TOP. Ganz einfach.

In diesem Land funktioniert das aber so:

Es wird eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die dann mit einem entsprechenden Formularwesen versehen dazu führt, das ab März 2024 jeder Betrieb einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei der SAB stellen kann, der dann bearbeitet wird und irgendwann zur Auszahlung kommt. Betriebe unter eine Fördersumme von 5000,00 Euro fallen übrigens komplett raus (weil Kleinbetriebe ja unwichtig sind) .

Wie unterscheiden sich die Varianten? Die eine schlank, schnell unbürokratisch, die andere beschäftigt mal wieder eine Heerschaar an Verwaltungsmitarbeitern und kostet den Steuerzahler einfach nur noch mehr Geld. Vielleicht sollten alle, die solche Entscheidungen treffen, mal ein Pflichtpraktikum im richtigen Leben absolvieren, damit diese bürokratische Wahnsinn endlich einmal ein Ende hat. Wir laden diese gerne zur Arbeit auf dem Spindlerhof ein.

Im übrigen sollen nach Aussage des Agrarministers die 1 % folgende Kosten decken: Zinslasten für Überbrückungskredite, Stundungsgebühren oder anfallende Beratungsleistungen. Ich brauche dann bitte einmal den Tip, welche Bank Überbrückungskredite für 1 % vergibt, bzw. welche Gläubiger 1 % Stundungsgebühren hat.